Ausbaubeiträge Wormser Straße: Ratenzahlung prüfen

Pressemitteilung

Die Wählergruppe „Wir für Oppenheim“ (WfO) spricht sich dafür aus, den Straßenanliegern/Grundstückseigentümern der Wormser Straße die Möglichkeit zu geben, ihren Anteil der Sanierungskosten in Raten zu zahlen. Eine entsprechende Initiative hat die WfO für die nächste Sitzung des Stadtrates eingebracht. Außerdem sollen in der Stadt Oppenheim die Anliegerbeiträge für Straßenausbau- und -sanierungsmaßnahmen künftig als wiederkehrende Beiträge erhoben werden, so lange es die Lage am Kapitalmarkt zulässt.

„In der Wormser Straße liegen zum Teil sehr große Grundstücke, die deutlich über 1.000 m² liegen“, so der Vorsitzende der WfO-Stadtratsfraktion Wolfgang Raber. „Eine Einmalzahlung der fälligen Straßenausbaubeiträge würde eine hohe finanzielle Belastung der jeweiligen Eigentümer darstellen, die teilweise bis 20.000 Euro und mehr betragen könnten. Hier sollte die Verwaltung eine bürgerfreundliche Lösung finden“.

Der Bausachverständige und Fraktionsvize Gert Frisch ergänzt: „Den Grundstückseigentü-mern sollte die Möglichkeit gegeben werden, den jeweils auf sie entfallenden Betrag quartalsweise über einen Zeitraum von 10 Jahren an die Stadt zu zahlen. Der Einfachheit halber soll der entsprechende Betrag zusammen mit der Grundsteuer erhoben werden, die ebenfalls quartalsweise fällig wird“. Sofern das betroffene Grundstück innerhalb des Zahlungszeitraums verkauft wird, sollte der noch offenstehende Restbetrag in voller Höhe fällig werden.

„Durch die Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank sind Kommunen derzeit in der Lage, sich am Kapitalmarkt Gelder zu 0 % Zinsen zu beschaffen. Die Stadt könnte somit den Gesamtbetrag der umzulegenden Ausbaukosten als zinslosen Kredit aufnehmen“, so WfO-Fraktionschef Raber. „Der Kommune entstehen insofern keine finanziellen Nachteile, da der Betrag der Stadt sofort zur Verfügung steht. Durch die Erhebung der dann quartalsweise zu zahlenden Ausbaubeiträge würde die Stadt diese Kosten quasi wieder ‚einspielen‘“, erläutert Frisch. Wenn diese gemeinsam mit der Grundsteuer erhoben würden, wird der Verwaltungs-aufwand auf ein Minimum reduziert.

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