PM: Der Erschließungsträger kennt seine eigenen Zahlen nicht

Verwundert zeigt sich die WfO-Fraktion im Oppenheimer Stadtrat über die jüngsten Einlassungen des Erschließungsträgers zu den gestiegenen Kosten des Baugebiets „Krämereck-Süd“.

Vom Erschließungsträger wurden der Verwaltung bzw. dem Stadtrat Zahlenmaterial vorgelegt, wonach die ursprünglich kalkulierten Kosten bei rd. 5,4 Mio. Euro liegen sollten. Die tatsächlichen Kosten – wohlgemerkt, nach vorläufiger Abrechnung – wurden vom Erschließungsträger jedoch mit knapp 7,6 Mio. Euro beziffert. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 2,2 Mio. Euro oder 41,5 %! Zudem stimmen die in dem jüngst erschienenen Presseartikel seitens des Erschließungsträgers veröffentlichten Zahlen nicht mit dem von ihm der Stadt und den Gremien vorgelegten Zahlenwerk überein. Nach den vorliegenden Unterlagen liegen die Kosten für das Wohngebiet bei ca.106 €/m² und nicht bei 97,50 €/m², für das Gewerbegebiet bei rund 76 €/m² statt wie angegeben bei 69 €/m².

Dazu der stellvertretende WfO-Fraktionsvorsitzende und Bausachverständige Gert Frisch. „Bis heute wurde vom Erschließungsträger kein nachvollziehbarer Nachweis über die Gründe dieser offensichtlichen Fehlkalkulation und den exorbitanten Kostensteigerungen erbracht –Transparenz und handwerklich sorgfältige Planung sieht anders aus. Der lapidare Hinweis auf die seit dem Abschluss des Vertrages gestiegenen Baukosten zeigt doch nur umso deutlicher, wie nachlässig offenbar seinerzeit das ‚Vertragswerk‘ gestaltet wurde.“ Jeder in der Baubranche Tätige weiß, dass Baukosten Jahr für Jahr steigen und ein Baugebiet wie das „Krämereck-Süd“ nicht innerhalb von einem Jahr erschließungs- und bautechnisch abgewickelt werden kann. Warum diese erwartbaren Steigerungsraten nicht von vornherein in die Kalkulation aufgenommen wurden, ist nicht nachvollziehbar.  

„Gute Planung sieht nach Meinung der WfO  anders aus. Den Schaden trägt nicht nur die Stadt, den Schaden tragen wir alle, da durch diese mangelhafte Planung der Steuerzahler für die Fehler des Planers und der damaligen Stadtführung haftet“, stellt Frisch klar.

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