Wir stellen falsche Aussagen von AUF richtig!

Mehrfach wurde von der Wählergruppe AUF in deren Pressemeldungen die Behauptung aufgestellt, Torsten Kram sei in seiner Zeit als 2. Beigeordneter in der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim (heute VG Rhein-Selz) für den Umweltschutz und damit auch die Gewässer dritter Ordnung zuständig gewesen. In diesem Zusammenhang behauptet AUF, sei es Torsten Krams Verschulden, dass Abwassergräben in den Gemarkungen der VG nicht frei gebaggert wurden.
Diese Aussagen von AUF ist faktisch nachweisbar falsch. Wie das Organigramm der damaligen VG-Verwaltung zeigt, war Torsten Kram als 2. Beigeordneter für die Bauliche Infrastruktur zuständig. Die Gewässer dritter Ordnung waren im Geschäftsbereich des 3. Beigeordneten angesiedelt.

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