WfO: Tiergarten muss erhalten bleiben!

Pressemitteilung

Die Wählergruppe „Wir für Oppenheim“ (WfO) spricht sich dafür aus, den Tiergarten in Oppenheim zu erhalten. „Der Tiergarten erfüllt eine wichtige soziale und karitative Funktion und leistet einen wertvollen Beitrag für das Gemeinleben unserer Stadt. Dieses Engagement kann gar nicht hoch genug bewertet werden“, unterstreichen die beiden WfO-Vorsitzenden Wolfgang Raber (Stadtratsfraktion) und Torsten Kram (Wählergruppe). Mit Blick auf die aktuelle Diskussion stellt sich aus Sicht der WfO die Frage einer Bebauung des vom Tiergarten genutzten Geländes nicht. Das Gelände befindet sich zudem im Besitz des Landes.

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hatte sich der „alte“ Stadtrat in der vergangenen Wahlperiode im März 2019 für die Ausweisung der Flächen „Opp 1“ (südlich Kläranlage) und „Opp 4“ (östlich Krämereck Süd) ausgesprochen. Die Entwicklung der Flächen „Opp 2“ (Tiergarten) und „Opp 3“ (Hang) wurden in gleicher Sitzung zurückgestellt. Das Gebiet „Opp 4“ wurde aus dem weiteren Verfahren herausgenommen, da diese als Ausgleichsfläche belegt ist. So ist im Entwurf des FNP 2030 die Fläche „Opp 1“ mit einer Größe von 4,91 Hektar verblieben.  

In ihrer jüngsten Mitgliederversammlung hat sich die WfO nahezu einstimmig dafür ausgesprochen, diese Fläche im weiteren Prozess der Fortschreibung des FNP 2030 beizubehalten. „Dies als eine reine Option und kein Muss“, betont WfO-Fraktionschef Wolfgang Raber ganz deutlich. Denn den künftigen Stadträten sollen für die nächsten 15 Jahre mögliche Optionen für eine städtebauliche Entwicklung erhalten bleiben, lautet die Begründung des Basisvotums. „Der Grundsatz in der laufenden Wahlperiode heißt für uns auch weiterhin: Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, ergänzt WfO-Vorsitzender Kram.

Bei der Entscheidung, die nach intensiver sachlicher Diskussion gefallen ist, habe man neben ökologischen auch die soziale Komponente im Blick gehabt. Denn bezahlbarer Wohnraum werde zunehmend knapper. Allein in der VG Rein-Selz bestehe in den nächsten Jahren der Bedarf von 1.900 Wohneinheiten. Allerdings setze jegliche Flächenausweisung innerhalb der VG immer voraus, dass auch die notwendigen verkehrlichen und infrastrukturellen Bedingungen dafür vorgehalten werden. 

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