Einführung wiederkehrender Beiträge – WfO begrüßt Landesvorhaben für Straßenausbau

Pressemitteilung

Die Wählergruppe „Wir für Oppenheim“ (WfO) begrüßt die Pläne des Landes Rheinland-Pfalz, dass in den Kommunen die Anliegerkosten für den Straßenausbau ab 2021 in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhoben werden sollen. Den Vorstoß, eine solche Regelung in Oppenheim einzuführen, hatte die WfO bereits im Dezember im Zusammenhang mit den Ausbaubeiträgen für die Wormser Straße gemacht. In der jüngsten Stadtratssitzung hatte die WfO das Thema noch einmal aufgegriffen.

Zur Zeit werden u.a. in Oppenheim die Anliegerkosten in Form von Einmalzahlungen erhoben. „Dies hat in der Vergangenheit in Einzelfällen dazu geführt, dass sich Grundstückseigentümer mit einem hohen, grundsätzlich auf einmal zu zahlenden Ausbaubeitrag konfrontiert sahen,“ weiß der WfO-Fraktionsvize und Bausachverständige Gert Frisch. Nach dem Gesetzentwurf, der Ende Januar im Landtag beratenwurde, haben die Kommunalverwaltungen bis zu drei Jahren Zeit für eine Umstellung. Bis spätestens Ende 2023 müssen die Gemeinden entsprechende Satzungen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge auf den Weg gebracht haben. Um den eventuell entstehendenerhöhten Verwaltungsaufwand abzufedern, bekommen die Kommunen als Ausgleich 5 Euro je Einwohner in den festzusetzenden Abrechnungsgebieten.

Für den Fall des erforderlichen Beitrags-Systemwechsels einer Kommune kann mit einer „Verschonungsregelung“ eine ansonsten drohende Doppelbelastung der Beitragszahler vermieden werden, wenn diese z.B. bereits in den Vorjahren einen Ausbau mitgetragen haben. Diese kann auf bis zu 20 Jahre angesetzt werden.

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