Antrag der WfO-Fraktion zur Sitzung des Stadtrates Oppenheim am 06.05.2026
Afrikanische Schweinepest; hier: Fehlende Informationen bzgl. Verstärkung der Absperrzäune (feste Zäune statt mobiler Elektrozäune) sowie Dauer der Einschränkungen beim Zugang zum Stadtwald
Sehr geehrte Frau Stadtbürgermeisterin Rautenberg,
die WfO-Fraktion hat in der Umweltausschusssitzung vom 13.04.2026 bereits mündlich angefragt und um Auskunft gebeten bezüglich der in der Öffentlichkeit diskutierten und offenbar in Vorbereitung befindlichen Verstärkung der bereits bestehenden Zaun- und Absperrelemente insbesondere entlang des Oppenheimer Stadtwaldes sowie der anderen von der ASP-Verfügung betroffenen Bereiche. Im Raume stehen feste Zäune statt der bisherigen mobilen Elektrozäune. Trotz erkennbarer Bemühungen der Stadtverwaltung um Aufklärung sind die bisherigen Aussagen und Antworten der zuständigen Kreisverwaltung sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung der betroffenen Kommunen sehr unbefriedigend und aufgrund der mit den ASP-Maßnahmen verbundenen starken Einschränkungen für die betroffenen Gebiete dauerhaft so nicht hinnehmbar.
Wir beantragen daher folgenden Beschluss des Stadtrates:
- Der Stadtrat fordert die zuständige Kreisverwaltung auf, umgehend die Stadtverwaltung und Öffentlichkeit umfassend aufzuklären über (etwaige) Maßnahmen zur Verstärkung der Zaunelemente durch feste Zäune statt der bisherigen mobilen Elektrozäune zur Absperrung insbesondere des Oppenheimer Stadtwaldes. Dabei sind Anlass, Gründe, Dauer und mögliche weitere damit einhergehende Einschränkungen offenzulegen.
- Der Stadtrat fordert die zuständige Kreisverwaltung auf, umgehend die Stadtverwaltung und Öffentlichkeit über die aktuell vorgesehene Dauer der Aufrechterhaltung der restriktiven Bekämpfungsmaßnahmen zu informieren, insbesondere vor dem Hintergrund scheinbar neuer Funde infizierter Tiere im Stadtwald und damit ggf. verbundener zeitlichen Ausweitung der Bekämpfungsmaßnahmen nebst Einschränkungen.
Begründung:
Am 12. Juli 2024 wurde in Oppenheim das erste infizierte Wildschwein gefunden. Nach Angaben der Kreisverwaltung sind nach aktuellem Stand auf der Homepage 48 Fälle mit infizierten Tieren, Kadavern oder Knochen erfasst.
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen wurde eine Sperrzone II A (Infizierte Zone) zur Seuchenbekämpfung errichtet. Innerhalb dieser Restriktionszonen gelten bestimmte Maßnahmen, Auflagen und Einschränkungen. Diese tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung umfasst auch zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in der Sperrzone II A als Restriktionszone u.a. auch Stadt Oppenheim sowie weitere Städte und Gemeinden in der VG Rhein-Selz.
Unter Punkt 1.5 steht: „Zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden Zäune errichtet; diese können mobil oder fest sein. Die Errichtung dieser mobilen und festen Zäune ist für die Dauer der Geltung dieser Allgemeinverfügung von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und Personen, die so am Durchgang gehindert werden, zu dulden. Durchlässe und Tore sind immer geschlossen zu halten und nach Verwendung immer wieder unverzüglich zu verschließen.“
Zur Befristung wird ausgeführt:
„Die in dieser Allgemeinverfügung getroffen Anordnungen sollen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur so lange gelten, wie sie zur Eindämmung der ASP in dem in Ziffer II bestimmten Gebieten erforderlich sind.“
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Torsten Kram, Fraktionsvorsitzender