PM: Welschdorfgarten: attraktive Erholungs- und Begegnungszone für die Altstadt

Die Wählergruppe „Wir für Oppenheim“ (WfO) spricht sich dafür aus, den Welschdorfgarten
im Rahmen der Entwicklung innerstädtischer Liegenschaften zu einer attraktiven Erholungs-
und Begegnungszone im Herzen der Altstadt zu gestalten. Hierzu soll ein Konzept unter
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden. Zur Finanzierung soll u.a.
geprüft werden, ob Mittel im Rahmen des Landesprogramms „Aktion Grün“ für Planung und
Gestaltung herangezogen werden können. Einen entsprechenden Antrag hat die WfO für die
Stadtratssitzung am 16. Juni 2021 eingebracht.

„Der Welschdorfgarten im Herzen der Altstadt ist eine der wenigen unbebauten
Liegenschaften innerhalb der Altstadt. Durch eine planmäßige Gestaltung als „grüne Oase“
kann dieser Bereich aufgewertet werden und noch mehr als bisher seine wichtige soziale
Funktion einer innerstädtischen Erholungs- und Begegnungszone für die Bürgerinnen und
Bürger, aber auch für Touristen und Besucher der Altstadt erfüllen,“ so der WfO-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Raber.
Im Rahmen der Gestaltung sollte auch die touristische Aufwertung des geschichtlich hochinteressanten Welschdorfs weitergebracht werden, z.B.mit entsprechenden Schautafeln.

Hintergrund:

Die Landesregierung hat in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag explizit ausgeführt, für die
Gestaltung lebenswerter Innenstädte und Dorfkerne die „Aktion Grün“ verstärkt zu nutzen
und „so die vorhandenen grünen (…) Oasen im besiedelten Bereich“ aufzuwerten. Ein
Schwerpunkt der Aktion Grün wird künftig noch mehr als bisher auf das „Siedlungsgrün“
gelegt – auch als eine Maßnahme zur Klimawandelfolgenanpassung.

Unter dem Stichwort: „Dorferneuerungsschwerpunkt: Grün im Dorf“ heißt es: „Innerhalb der
Dorferneuerung werden wir durch die Erhöhung des Fördermittelanteils einen deutlichen
Schwerpunkt auf Maßnahmen der Dorfökologie sowie der Grün- und Freiraumgestaltung
(Grün im Dorf) legen und damit Klimaschutz vor Ort und eine nachhaltige Stärkung der
Lebensqualität gezielt fördern.“ Das jährliche Sonder-Förderkontingent für Kommunen soll
aufgestockt werden. Die Inanspruchnahme dieser oder anderer Fördermittel zur
Finanzierung sollte entsprechend geprüft werden.

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