PM: Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

WfO fordert Satzungsnovelle zugunsten Erneuerbarer Energien

Die WfO beantragt in der jüngsten Stadtratssitzung die Überarbeitung der „Satzung über die Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen und des Zubehörs im Altstadtbereich der Stadt Oppenheim“, kurz „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung“ genannt. „Ziel ist es, beim Bauen und Sanieren den neuen gesellschaftlichen Erwartungen sowie Zielsetzungen in punkto Klimaschutz und Erneuerbare Energien entsprechend Rechnung zu tragen“, so WfO-Vorsitzender und Stadtrat Torsten Kram. „Wir verzeichnen jetzt und in Zukunft eine steigende Nachfrage an der Nutzung von Fotovoltaik und Solarthermie sowie Wärmeschutzmaßnahmen an den Gebäuden“, so Kram.

Vor allem beim Blick auf die von der Satzung betroffenen Altstadt und Vorstadt stehen in den kommenden Jahren im Bestandsbau zahlreiche energetische Modernisierungen an. „Hier sollten wir die Satzung so gestalten, dass wir Bau- und Sanierungswillige bei ihren energetischen Vorhaben unterstützen“, meint der WfO-Vorsitzende. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bausubstanz auch in der Altstadt ein großes Potenzial insbesondere an Dachflächen zur Nutzung erneuerbarer Energien bietet, was auf ein steigendes privates wie öffentliches Interesse stößt. Solaranlagen gehören aus Sicht der WfO zwischenzeitlich zum allgemeinen Stadtbild und finden eine große gesellschaftliche Akzeptanz.

Dabei ist und bleibt es das Ziel, Denkmal- und Ensembleschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Einklang zu bringen. Neben der Satzung erhoffen wir uns auch von den beteiligten Denkmalbehörden hier mehr Flexibilität und Zustimmung.     

Die „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung“ der Stadt Oppenheim wurde im Jahr 1994 vom Stadtrat beschlossen und in Folge mehrfach angepasst und überarbeitet, zuletzt im Jahr 2015.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert